Für die Zertifizierung von Gerichtsexpertinnen oder Gerichtsexperten im
Fachbereich der Immobilienbewertung (Norm SEC 04.1):
- Strafregister-Auszug
- Auszug Konkursregister
- Lebenslauf mit Foto
- Referenzliste (von mindestens 1 Gerichtsperson)
- Berufsdiplome
- Nachweis der Weiterbildung im Fachgebiet
- Nachweis Gutachtererfahrung
- Mitgliedschaft
- Handelsregister-Eintrag
- Kopie Berufshaftpflichtversicherung
- Umschreibung des Geschäftkonzeptes
- Fünf Immobilienbewertungsgutachen, davon mindestens drei Gerichtsgutachten
Den Gerichtsgutachten gleichgestellt, sind Gutachten oder Untersuchungsberichte, die im Auftrag von Behörden des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden erstellt worden und für deren hoheitliche Entscheidung von Bedeutung sind.
Ein Gutachten, das nicht die Unterschrift der Kandidatin / des Kandidaten trägt, wird anerkannt, wenn nachgewiesen wird, dass die Kandidatin / der Kandidat dazu einen entscheidenden Beitrag geleistet hat.