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Formular Zertifizierungsantrag

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Zertifizierungsantrag
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Sehr geehrte Interessentin
Sehr geehrter Interessent


Für Ihr Interesse an der Swiss Experts Certification SA (SEC) danken wir Ihnen bestens. Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Zertifizierung entschieden haben. Bevor Sie den Onlineantrag ausfüllen, bitten wir Sie folgende Dokumente bereitzustellen:

  • 1. Nachweis Zahlung der Prüfungsgebühr
  • 2. Strafregister-Auszug​
  • 3. Auszug Konkursregister
  • 4. Lebenslauf mit Foto
  • 5. Referenzliste
  • 6. Berufsdiplome
  • 7. Nachweis der Weiterbildung im Fachgebiet
  • 8. Nachweis über mindestens 5 Jahre Berufspraxis nach der Ausbildung
  • 9. Nachweis über mindestens 3 Jahre Gutachtererfahrung bzw. Nachweis über mind. 3 Jahre Erfahrung in der Begutachtung, Forschung oder Normierung im Fachbereich des Strassen- und Verkehrswesens.
  • 10. Mitgliedschaft (Normenkommission, Vorstandsmitglied von Aufsichtsgremien, Lehrkörper usw.)
  • 11. Handelsregister-Eintrag
  • 12. Kopie Berufshaftpflichtversicherung
  • 13. Umschreibung des Geschäftkonzeptes (Businessplan, insbesondere Personal und Infrastruktur)
  • 14. Fünf Gutachten/Berichte, welche den folgenden Anforderungen genügen

Sehr geehrte Interessentin​
Sehr geehrter Interessent


Für Ihr Interesse an der Swiss Experts Certification SA (SEC) danken wir Ihnen bestens. Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Zertifizierung entschieden haben. Bevor Sie den Onlineantrag ausfüllen, bitten wir Sie folgende Dokumente bereitzustellen:

  • 1. Nachweis Zahlung der Prüfungsgebühr
  • 2. Strafregister-Auszug​
  • 3. Auszug Konkursregister
  • 4. Lebenslauf mit Foto
  • 5. Referenzliste
  • 6. Berufsdiplome
  • 7. Nachweis der Weiterbildung im Fachgebiet
  • 8. Nachweis über mind. 3 Jahre Gutachtererfahrung
  • 9. Mitgliedschaft (Normenkommission, Vorstandsmitglied von Aufsichtsgremien, Lehrkörper usw.)
  • 10. Handelsregister-Eintrag
  • 11. Kopie Berufshaftpflichtversicherung
  • 12. Umschreibung des Geschäftkonzeptes (Selbstdeklaration in Form einer Objektliste welche bestätigt, dass die Kandidatin oder der Kandidat i.d.R. jährlich mindestens 24 Bewertungsgutachten erstellt.)
  • 13. Fünf Immobilienbewertungsgutachten, bzw. für die Zertifizierung als Gerichtsexpertin oder Gerichtsexperte davon mind. 3 Gerichtsgutachten (verschiedene Objektarten).

Sehr geehrte Interessentin​
Sehr geehrter Interessent


Für Ihr Interesse an der Swiss Experts Certification SA (SEC) danken wir Ihnen bestens. Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Zertifizierung entschieden haben. Bevor Sie den Onlineantrag ausfüllen, bitten wir Sie folgende Dokumente bereitzustellen:

  • 1. Nachweis Zahlung der Prüfungsgebühr
  • 2. Strafregister-Auszug​
  • 3. Auszug Konkursregister
  • 4. Lebenslauf mit Foto
  • 5. Referenzliste

    Liste über mindestens 4 Referenzpersonen bzw. durch eine Gerichtsperson (je mit Name, Gericht / Amtsstelle / Organisation, Adresse, Tel.-Nr.) Die Referenzpersonen müssen aus den verschiedenen Partei- oder Interessengruppen des Tätigkeitsgebiets der Expertin oder des Experten stammen.

  • 6. Berufsdiplome
  • 7. Nachweis der Weiterbildung im Fachgebiet
  • 8. Nachweis über mind. 3 Jahre Gutachtererfahrung
  • 9. Mitgliedschaft (Normenkommission, Vorstandsmitglied von Aufsichtsgremien, Lehrkörper usw.)
  • 10. Handelsregister-Eintrag
  • 11. Kopie Berufshaftpflichtversicherung
  • 12. Umschreibung des Geschäftkonzeptes (Selbstdeklaration in Form einer Objektliste welche bestätigt, dass die Kandidatin oder der Kandidat i.d.R. jährlich mindestens 24 Bewertungsgutachten erstellt.)
  • 13. Fünf Immobilienbewertungsgutachten, bzw. für die Zertifizierung als Gerichtsexpertin oder Gerichtsexperte davon mind. 3 Gerichtsgutachten (verschiedene Objektarten).

Für eine Zertifizierung als Gerichtsexpertin oder als Gerichtsexperten (Norm SEC 01.1):

  • Strafregister-Auszug
  • Auszug Konkursregister
  • Lebenslauf mit Foto
  • Referenzliste (davon mindestens 1 Gerichtsperson)
  • Berufsdiplome
  • Nachweis der Weiterbildung im Fachgebiet
  • Nachweis Berufspraxis
  • Nachweis Gutachtererfahrung
  • Mitgliedschaft
  • Handelsregister-Eintrag
  • Kopie Berufshaftpflichtversicherung
  • Umschreibung des Geschäftkonzeptes
  • Fünf Gutachten, davon mindestens drei Gerichtsgutachten.

Den Gerichtsgutachten gleichgestellt, sind Gutachten oder Untersuchungsberichte, die im Auftrag von Behörden des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden erstellt worden und für deren hoheitliche Entscheidung von Bedeutung sind.

Für eine Zertifizierung als technische(n) oder wissenschaftliche(n) Expertin (Normen SEC 02.1):

  • Strafregister-Auszug
  • Auszug Konkursregister
  • Lebenslauf mit Foto
  • Referenzliste (Referenzen von mindestens drei Auftraggebern)
  • Berufsdiplome
  • Nachweis der Weiterbildung im Fachgebiet
  • Nachweis Berufspraxis
  • Nachweis Gutachtererfahrung
  • Mitgliedschaft
  • Handelsregister-Eintrag
  • Kopie Berufshaftpflichtversicherung
  • Umschreibung des Geschäftkonzeptes
  • Fünf Gutachten

Als Gutachten gelten alle schriftlichen Dokumente, welche zum Zweck haben:

  • die Erarbeitung von technischen / wissenschaftlichen Grundlagen für eine oder mehrere Parteien,
  • die Beurteilung von technischen / wissenschaftlichen Tatbeständen.

Ein Gutachten, das nicht die Unterschrift der Kandidatin / des Kandidaten trägt, wird anerkannt, wenn nachgewiesen wird, dass die Kandidatin / der Kandidat dazu einen entscheidenden Beitrag geleistet hat.

Für eine Zertifizierung als technische(n) oder wissenschaftliche(n) Expertin im Fachbereich des Strassen- und Verkehrswesens (Norm SEC 03.1):

  • Strafregister-Auszug
  • Auszug Konkursregister
  • Lebenslauf mit Foto
  • Referenzliste (mindestens von drei Stellen)
  • Berufsdiplome
  • Nachweis der Weiterbildung im Fachgebiet
  • Nachweis Berufspraxis
  • Nachweis Erfahrung
  • Mitgliedschaft
  • Handelsregister-Eintrag
  • Kopie Berufshaftpflichtversicherung
  • Umschreibung des Geschäftkonzeptes
  • Fünf Berichte

Als Berichte gelten alle schriftlichen Dokumente, welche zum Zweck haben:

  • die Erarbeitung von technischen und wissenschaftlichen Berichten für eine oder mehrere Parteien,
  • die Beurteilung von technischen und wissenschaftlichen Tatbeständen,
  • die Erarbeitung von technischen Regelungen,
  • die Erarbeitung von technischen und wissenschaftlichen Publikationen,
  • die Beschreibung von Ergebnissen einer Forschungs- oder Entwicklungstätigkeit.

Ein Bericht, welcher nicht die Unterschrift der Kandidatin / des Kandidaten trägt, wird anerkannt, wenn nachgewiesen wird, dass die Kandidatin / der Kandidat dazu einen entscheidenden Beitrag geleistet hat.

Für die Zertifizierung von Expertin oder Experten im Fachbereich der Immobilienbewertung
(Norm SEC 04.1):

  • Strafregister-Auszug
  • Auszug Konkursregister
  • Lebenslauf mit Foto
  • Referenzliste (von mindestens drei Auftraggebern)
  • Berufsdiplome
  • Nachweis der Weiterbildung im Fachgebiet
  • Nachweis Gutachtererfahrung
  • Mitgliedschaft
  • Handelsregister-Eintrag
  • Kopie Berufshaftpflichtversicherung
  • Umschreibung des Geschäftkonzeptes
  • Fünf Immobilienbewertungsgutachen


Den Gerichtsgutachten gleichgestellt, sind Gutachten oder Untersuchungsberichte, die im Auftrag von Behörden des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden erstellt worden und für deren hoheitliche Entscheidung von Bedeutung sind.

Ein Gutachten, das nicht die Unterschrift der Kandidatin / des Kandidaten trägt, wird anerkannt, wenn nachgewiesen wird, dass die Kandidatin / der Kandidat dazu einen entscheidenden Beitrag geleistet hat.

Für die Zertifizierung von Gerichtsexpertinnen oder Gerichtsexperten im
Fachbereich der Immobilienbewertung (Norm SEC 04.1):

  • Strafregister-Auszug
  • Auszug Konkursregister
  • Lebenslauf mit Foto
  • Referenzliste (von mindestens 1 Gerichtsperson)
  • Berufsdiplome
  • Nachweis der Weiterbildung im Fachgebiet
  • Nachweis Gutachtererfahrung
  • Mitgliedschaft
  • Handelsregister-Eintrag
  • Kopie Berufshaftpflichtversicherung
  • Umschreibung des Geschäftkonzeptes
  • Fünf Immobilienbewertungsgutachen, davon mindestens drei Gerichtsgutachten


Den Gerichtsgutachten gleichgestellt, sind Gutachten oder Untersuchungsberichte, die im Auftrag von Behörden des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden erstellt worden und für deren hoheitliche Entscheidung von Bedeutung sind.

Ein Gutachten, das nicht die Unterschrift der Kandidatin / des Kandidaten trägt, wird anerkannt, wenn nachgewiesen wird, dass die Kandidatin / der Kandidat dazu einen entscheidenden Beitrag geleistet hat.

Von der Swiss Experts Certification SA (SEC) zertifizierte Expertinnen und Experten brauchen keine Unterlagen einzureichen, sofern Sie einwilligen, dass der Vorstand in das Zertifizierungsdossier Einsicht nehmen darf.

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